Hintergrundwissen Weiterbildung für Alle einkaufen
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- Zielgruppe: Einkauf

Sie planen eine Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden? Sie wollen eine neue Software beschaffen und direkt Schulungen vom Hersteller mit einkaufen?
Erfahren Sie hier worauf Sie Schritt für Schritt währenddessen achten müssen, damit die Weiterbildung allen Mitarbeitenden barrierefrei zur Verfügung steht:
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Anforderungen der Mitarbeitenden, die voraussichtlich an der Weiterbildung teilnehmen werden bzw. potentiell teilnehmen könnten. Gibt es Menschen mit Schwerbehinderungen im Unternehmen oder der Behörde? Die Anforderungen dieser Mitarbeitenden sollten auf jeden Fall berücksichtigt werden. Vielleicht haben diese Mitarbeitenden bereits gute und schlechte Erfahrungen mit Weiterbildungsangeboten gemacht, die bei der zukünftigen Planung helfen können.
In größeren Unternehmen oder Behörden gibt es vielleicht eine Schwerbehindertenvertretung. Die Ansprechpersonen dort können möglicherweise bei der Planung der Weiterbildung beraten.
Neben diesen konkreten Anforderungen ist es jedoch auch sinnvoll Barrierefreiheit allgemein, also für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu berücksichtigen. Dies kommt beispielsweise auch älteren Mitarbeitenden zu Gute, die möglicherweise leichte Einschränkungen beim Sehen und Hören haben können. Werden die Schulungen zukünftig wiederholt angeboten oder die Schulungsmaterialien mit anderen Mitarbeitenden geteilt wird so niemand von der Nutzung ausgeschlossen. Auch neuen Mitarbeitenden mit Behinderungen könnten die Schulungsunterlagen so zukünftig zur Einarbeitung dienen.
Ist ihr Unternehmen bzw. ihre Behörde evtl. auch rechtlich zu digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Fallen Sie in den Geltungsbereich der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnungen von Bund oder Ländern? Gibt es eine Verpflichtung aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das einzelne Branchen und auch Anbieter von Online-Shops betrifft?
Versuchen Sie bereits bei Ihren Recherchen über potenzielle Anbieter der gesuchten Weiterbildung auf das Thema Barrierefreiheit zu achten. Hat der Anbieter einer Selbsterklärung zur Barrierefreiheit auf seinen Webseiten? Dies kann dabei helfen einzuschätzen, ob der jeweilige Anbieter sich schon mit dem Thema beschäftigt hat.
Wenn Sie eine offizielle Ausschreibung planen, um vielleicht auch eine größere Anzahl Schulungen einzukaufen, nehmen Sie Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium unter Bezugnahme auf die entsprechenden Standards mit auf. Die Anbieter sollten optimalerweise auch entsprechende Referenzen nachweisen.
Für die Weiterbildung die ihre Mitarbeitenden benötigen gibt es nur einen Anbieter? Sprechen Sie diesen aktiv auf das Thema Barrierefreiheit an. Weisen Sie daraufhin, dass es Ihnen wichtig ist, dass alle Mitarbeitenden unabhängig davon, ob sie eine Schwerbehinderung haben, an der Schulung teilnehmen und auf die digitalen Inhalte zugreifen können. Verweisen Sie auch hier auf die international anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit.
Fordern Sie die digitale Barrierefreiheit im Zusammenhang mit der Weiterbildung aktiv ein. Prüfen Sie auf welche Standards bzw. Gesetze und Verordnungen Sie sich für Ihr Unternehmen bzw. Behörde am Besten beziehen sollten.
Auch wenn für Ihr Unternehmen keine direkte rechtliche Verpflichtung besteht, können Sie auf die Standards Bezug nehmen. Barrierefreiheit nur allgemein zu erwähnen, führt dazu, dass die an der Vergabe beteiligten Personen später möglicherweise unterschiedliche Auffassungen von Barrierefreiheit vertreten. Dies ist dann rechtlich nicht verbindlich und kann bei der Beurteilung der abgegebenen Angebote nicht verwendet werden.
Regelungen
Speziell mit der Beschaffung von barrierefreien IT-Produkten beschäftigt sich die
- Der Standard DIN EN 301 549 mit dem Titel „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“.
- Der deutsche Standard beruht auf dem englischen frei verfügbaren Text der europäischen Norm „Accessibility requirements for ICT products and services“.
Beispiele für weitere Standards und rechtliche Regelungen, die teilweise auch in der zuvor genannten DIN EN 301 549 enthalten sind:
- Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV des Bundes) mit der die Anforderungen der in Deutschland umgesetzt werden europäischen Web-Richtlinie
- Die internationalen Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte 2.1, die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz das Teile des European Accessibility Acts in deutsches Recht umsetzt.
Eingrenzung der Kriterien
Wenn Sie für die von Ihnen benötigte (Online-)Schulung die Kriterien eingrenzen möchten, können Sie das auf Basis der DIN EN 301 549 dem europaweit gültiger Standard für die Vergabe und Beschaffung barrierefreier Informationstechnik vornehmen.
Beispielsweise sind für eine Präsenzschulung bei der lediglich schriftliche Lernmaterialien im PDF-Format eingesetzt werden weniger Kriterien relevant als für eine Online-Schulung bei der Software, in Form eines Video-Konferenztool eingesetzt wird oder Lernvideos unterstützend eingesetzt werden. Die DIN EN 301 549 enthält u.a. für Web, Software, Hardware und auch multimediale Inhalte entsprechende Anforderungen.
Anforderungen an die Barrierefreiheit sollten bereits in der Ausschreibung einen so hohen Stellenwert als verbindliches Vergabekriterium erhalten haben, dass ein Ausschluss eines Angebots, das diese Anforderungen nicht berücksichtigt hat, möglich ist.
Hilfreich bei der Einschätzung der Angebote sind Referenzen, die eine Einschätzung erlauben, ob erst eine Einarbeitung in das Thema stattfinden muss oder bereits Erfahrungen mit dem komplexen Themenbereich der digitalen Barrierefreiheit beim Anbieter vorliegen.
Insbesondere Behörden finden weiterführende Informationen zur Beschaffung von IT-Produkten allgemein, nicht speziell zu digitalen Weiterbildungsangeboten, in dem Vergabe-Leitfaden des abgeschlossenen Projekts 'BIT inklusiv' der Blinden- und Sehbehindertenverbände.
Holen Sie im Anschluss an die durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme Feedback der Teilnehmenden ein. Versuchen Sie bei einer über einen längeren Zeitraum geplanten Maßnahme entsprechend die zuvor in der Ausschreibung geforderte bzw. dem Angebot versprochene Barrierefreiheit der digitalen Angebote sicherzustellen. Geben Sie dem Weiterbildungsanbieter frühzeitig eine Rückmeldung, falls für die Teilnehmenden digitale Barrieren einer erfolgreichen Teilnahme im Wege stehen.