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Mustererklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliches Mustererklärung zur Barrierefreiheit

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: über 15 Minuten
  • Zielgruppe: Öffentlichkeitsarbeit
Foto eines leeren Blatts Papier, auf dem ein Smartphone mit leerem Display liegt

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen fordert eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit. Wie die Erklärung aussehen sollte und welche Elemente enthalten sein müssen, ist in dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 genauer geregelt. Die Erklärung selbst muss in einem barrierefreien Format bereitgestellt werden.

In deutschen Gesetzen und Verordnungen wurde dies entsprechend umgesetzt. Zum Beispiel ist in § 12b „Erklärung zur Barrierefreiheit“ im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) geregelt, dass die Erklärung Folgendes enthalten muss, für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist:

Zitat Gesetzestext

„a) die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind,
b) die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie
c) gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen,“

Die Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit ist dabei aber nur ein Teil. Insgesamt müssen drei Teile in der Selbsterklärung enthalten sein:

Zitat Gesetzestext

„1. Erklärung zur Barrierefreiheit der betreffenden Webseite bzw. App,
2. Feedbackmechanismus, also eine zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen,
3. einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16.“

In § 7 Erklärung zur Barrierefreiheit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV) ist darüber hinaus geregelt, dass die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT Bund) auf ihrer Website eine Mustererklärung veröffentlicht. Diese ist inzwischen als Word-Dokument verfügbar zusammen mit einem Leitfaden, wie diese einzusetzen ist.

Bei der Verwendung der Mustererklärung ist entsprechend BITV § 7 Absatz 5 auf Folgendes zu achten:

Zitat Gesetzestext

„Zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website oder der mobilen Anwendung mit den in § 3 Absatz 1 bis 3 festgelegten Anforderungen vorzunehmen. In der Erklärung ist darzulegen, ob die Bewertung durch einen Dritten, beispielsweise in Form einer Zertifizierung, oder durch die öffentliche Stelle selbst vorgenommen wurde. Die Erklärung kann einen Link zu einem Bewertungsbericht enthalten.“

Behörden sind verpflichtet diese Erklärung jährlich, aber auch bei jeder Änderung der Website oder App zu aktualisieren. Die wesentlichen Inhalte der Erklärung müssen zusätzlich in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden. Dies ergibt sich aus § 4 Absatz 3 und den Ausführungen in der Begründung zur BITV.