Rechtliches Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Anspruch:
- Aufwand:
- Zielgruppe: Management
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken. Hintergrund des BFSG ist die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, der sogenannte European Accessibility Act (EAA).
Darüber hinaus soll die Richtlinie beziehungsweise das Gesetz mithilfe von europaweit einheitlichen Anforderungen auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.
Das Gesetz regelt unter anderem die Barrierefreiheit folgender Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmte Betriebssysteme
- bestimmte Selbstbedienungsterminals (u.a. Zahlungsterminals)
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste verwendet werden
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- eBook-Lesegeräte
Das Gesetz regelt außerdem auch die Barrierefreiheit unter anderem folgender Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden:
- Telekommunikationsdienste
- Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ähnliches von Personenbeförderungsdiensten
- Bankdienstleistungen
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce)
Damit verpflichtet das Gesetz erstmalig auch Unternehmen, die bestimmte elektronische Produkte und digitale Dienstleistungen anbieten, zur Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit muss durch eine Konformitätserklärung entsprechend nachgewiesen werden.