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Ausschreibung barrierefreier Webseiten

Leitfaden Ausschreibung barrierefreier Webseiten

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: über 15 Minuten
  • Zielgruppe: Einkauf
Grafik mit dem Schriftzug Beschaffung umgeben von Symbolen verschiedener Branchen wie Finanzsektor, Handwerk und Industrie auf einem im Hintergrund schwach erkennbaren Teils des Globus mit einer Sternenkarte.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt hat einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere öffentliche Stellen bei der Ausschreibung barrierefreier Webseiten unterstützt.

Wenn ein Relaunch, also eine vollständige Überarbeitung des Webauftritts ansteht, ist dies eine optimale Gelegenheit, die Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen.

Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sind dazu gesetzlich verpflichtet.

Auch die Webseiten von Unternehmen, wie beispielsweise Onlineshops, können nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet sein, Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung bietet die barrierefreie Gestaltung der Webseiten Vorteile für alle Nutzer*innen der Webangebote.

Der ausführliche Leitfaden bietet:

  • Textbausteine,
  • weitergehende Erläuterungen und
  • einen „Anforderungskatalog Barrierefreiheit“ als konkretes Hilfsmittel.

Für eine nachhaltige Barrierefreiheit der Webseiten ist es zusätzlich wichtig, die Online-Inhalte dauerhaft redaktionell so zu erstellen und pflegen, dass die Barrierefreiheit erhalten bleibt. Hierzu gibt der Teilhabe 4.0-Leitfaden Barrierefrei texten fürs Web Online-Redaktionen nützliche Hinweise.

Auch, wenn sich der Leitfaden auf das Landesrecht in Sachsen-Anhalt bezieht, sind die Bausteine entsprechend auch für öffentliche Stellen anderer Länder übertragbar und einsetzbar. Grundlage, auf die die Gesetze und Verordnungen verweisen, ist grundsätzlich die DIN EN 301 549.

Der Leitfaden ist über das Webangebot der Landesfachstelle Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt in unterschiedlichen Formaten verfügbar.