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Allgemeine Hinweise zur barrierefreien App-Entwicklung

Allgemeine Hinweise zur barrierefreien App-Entwicklung

Ein Foto zeigt eine Mauer aus Bausteinen, die so durchbrochen ist, dass ein Weg zwischen der Mauer durchführt. Ein roter Pfeil markiert diesen Weg.

Barrierefrei gestaltete Apps, die von allen genutzt werden können, bieten große Chancen für die Inklusion. Mobile Endgeräte sind weit verbreitet und eine riesige Anzahl an Apps sind für alle Aufgaben des Alltags und im Beruf verfügbar.

Die Barrierefreiheit der mobilen Endgeräte, also die Anforderungen, die die Hersteller der Hardware für mobile Anwendungen wie Smartphones und Tablets zukünftig erfüllen müssen, sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt, dem der European Accessibility Act (EAA) zugrunde liegt. Die dazugehörigen Anforderungen an die Hardware sind ebenfalls in der DIN EN 301 549 in Abschnitt 8 „Hardware“ zu finden. Damit ist zukünftig die Barrierefreiheit der Geräte als Voraussetzung zur Nutzung barrierefreier Apps verbindlich geregelt.

Apps, die nach den Regeln des Universellen Designs gestaltet sind, können nicht nur von Menschen mit Behinderungen, sondern zum Beispiel auch von älteren Menschen besser genutzt werden.

Richtlinien, Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die bei der Berücksichtigung der Barrierefreiheit und des Universellen Designs bei der App-Entwicklung helfen: