Zum Inhalt springen

Tipps zur Erstellung von DGS-Videos

Checkliste Tipps zur Erstellung von DGS-Videos

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: 5 bis 15 Minuten
  • Zielgruppe: Einkauf
Vorschau des Deckblatts der KSL-NRW-Publikation DGS-Videos – so geht's richtig. Hilfreiche Tipps für alle!

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi) NRW stellt diese Checkliste „DGS-Videos – so geht´s richtig!“ bereit.

„Öffentliche Stellen“ sind durch die entsprechenden Verordnungen zur digitalen Barrierefreiheit dazu verpflichtet, bestimmte Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) in ihren Online-Angeboten bereitzustellen.

Gebärdensprach-Videos machen Informationen im Web zugänglich für:

  • gehörlose Internetnutzer*innen,
  • schwerhörige Internetnutzer*innen und
  • hörbehinderte Internetnutzer*innen mit Sehbehinderung.

Neben der Checkliste enthält die Publikation des KSL-MSi-NRW Informationen über diese Zielgruppen, die auf Gebärdensprachvideos im Web angewiesen sind:

Menschen mit Hörbehinderung teilen sich in zwei Gruppen auf: Gebärdensprachorientierte Menschen und lautsprachorientierte Menschen. Erstere beherrschen die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Für diese Gruppe sollten deutsche Texte als visuelle Informationen in Form von Gebärdensprachvideos angeboten werden. Für lautsprachlich orientierte Menschen ist eine Untertitelung des gesprochenen Textes notwendig, um alle Informationen unmissverständlich wahrnehmen zu können.“

Die Checkliste zur Erstellung von Videos berücksichtigt darüber hinaus auch die Anforderungen von taubblinden Menschen:

„[...] die Gruppe der taubblinden oder hörsehbehinderten Menschen, die der Gemeinschaft hörbehinderter Menschen zugeordnet sind. Während die meisten Gebärdensprachvideos oder Videos mit Untertitelung für hörbehinderte Menschen Zugang zu Informationen schaffen, haben taubblinde Menschen aufgrund ihrer Sehbehinderung, Schwierigkeiten die Videos barrierefrei anzusehen. Zum Beispiel erzeugt ein zu heller Hintergrund eine starke Blendung und die Hände des Gebärdendarstellers sind nicht kontrastreich zu sehen.

Die Checkliste gibt anschauliche Tipps mithilfe von Beispielen mit Do's und Dont's für die Gestaltung des Hintergrunds und beispielsweise Einblendungen im DGS-Video.

Wenn Sie planen Gebärdensprachvideos für Ihre Webseiten erstellen zu lassen, nutzen Sie die Checkliste des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben NRW bei der Auftragsvergabe.