Dokument Feedback-Mechanismus – Best Practices
- Anspruch:
- Aufwand:
- Zielgruppe: Entwicklung
Die EU-Webrichtlinie sieht vor, dass alle zur digitalen Barrierefreiheit verpflichteten Behörden einen Feedback-Mechanismus anbieten. So sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, Barrieren auf Webseiten, in Apps oder webbasierten Anwendungen an den Anbieter zu melden.
Diese Verpflichtung findet sich in Deutschland in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) wieder. Kommt der Anbieter seiner Verpflichtung, die gemeldeten Barrieren zu beheben, nicht nach, gibt es eine Schlichtungsstelle, an die sich die Barriere-Melder*innen wenden können.
In dem von der EU im Erasmus+ geförderten Projekt „UPower WAD“ (Users Power the Web Accessibility Directive) wurde von den Projektpartnern, zu denen auch die zählt, herausgefunden, dass diese Möglichkeit bisher selten genutzt wird. TU Dortmund
Die im Dokument „Repository of Best Practices“ gesammelten guten Beispiele für die Umsetzung eines Feedback-Mechanismus, sollen Menschen mit Behinderung erleichtern, Barrieren zu melden. Die Umsetzung hat Auswirkungen auf die Motivation der Melder*innen und die Qualität der Meldungen.
Das Repository steht im Kontext eines , das ebenfalls im methodischen ToolkitsUPower WAD-Projekt entwickelt wurde. Die Beispiele im Repository basieren auf Forschungsergebnissen aus Interviews und Umfragen, die bereits früh im Projekt für die Entwicklung des methodischen Toolkits durchgeführt wurden.
Das Dokument ist in englischer Sprache verfügbar.