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Staatenprüfung UN-BRK

Rechtliches Staatenprüfung UN-BRK

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: über 15 Minuten
  • Zielgruppe: Management
Ein Foto zeigt eine Mauer, die so durchbrochen ist, dass ein Weg zwischen der Mauer durchführt. Ein weißer leuchtender Pfeil markiert diesen Weg.

Der „UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ hat im Zeitraum 2018 bis 2023 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zweiten Mal geprüft.

Die erste Prüfung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Diese Ergebnisse sind weiterhin online in Form der sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ verfügbar. Was wurde in Deutschland in den darauffolgenden Jahren von diesen Empfehlungen umgesetzt?

Die aktuellen „Abschließenden Bemerkungen“, die vom UN-Fachausschuss im Oktober 2023 veröffentlicht wurden, zeigen dies auf. Das gesamte Staatenberichtsverfahren wird vom Institut für Menschenrechte ausführlich erläutert. Die Erwartungen an die Ergebnisse der aktuellen Prüfung werden in einem Interview mit der Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK dargestellt.

Ein Kritikpunkt, den man in den abschließenden Bemerkungen findet, ist u.a. die Segregation und fehlende Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung. Eine Voraussetzung, die der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Veränderungen in diesem Bereich in der allgemeinen Anmerkung 8 empfiehlt, ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit, wozu auch die digitale Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zählt. In diesen Bereich fällt ein weiterer Kritikpunkt des aktuellen Staatenberichts, die fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit in Deutschland. Dies sind u.a. Hinderungsgründe, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu verwirklichen.

Einige Aussagen des Berichts sind in deutscher Sprache zusammenfassend u.a. auch in dieser Pressemeldung oder auch bei der Aktion Mensch dargestellt.

Das Dokument ist in verschiedenen Dateiformaten unter anderem in englischer Sprache unter dem Titel „Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany“ verfügbar.