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Anforderungen an Web-Echtzeitkommunikation (WebRTC)

Standard Anforderungen an Web-Echtzeitkommunikation (WebRTC)

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: über 15 Minuten
  • Zielgruppe: Entwicklung
Grafik einer Videokonferenz

WebRTC ist die Abkürzung von Web Real-time communication und bedeutet übersetzt Web-Echtzeitkommunikation. Durch die Erklärung zu einem offiziellen Standard Anfang 2021 bei W3C (Word Wide Web Consortium) und IETF (Internet Engineering Task Force) hat WebRTC an Bedeutung gewonnen.

Diese Entwicklung war aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Video-Konferenzen konsequent. Inhaltlich beschreibt der Standard „WebRTC 1.0: Real-Time Communication Between Browsers“ dabei die Umsetzung durch eine Kombination aus JavaScript-APIs und Kommunikationsprotokollen. Durch WebRTC ist so eine Echtzeitkommunikation zwischen Clients im Web möglich.

Wichtig für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist dabei, dass ihre Anforderungen bei der Anwendung des Standards nicht vergessen werden. Um diese Anforderungen besser im Blick behalten zu können, sind entsprechende Nutzer-Anforderungen formuliert worden. Diese sind in einer „Working Group Note“ des W3C im Dokument RTC Accessibility User Requirements festgehalten worden.

In den folgenden Kontexten sind diese Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei der Anwendung des WebRTC-Standards unter anderem von Bedeutung:

  • bei Video-Konferenzen bzw. Video-Gesprächen,
  • bei Audio-Konferenzen bzw. Audio-Gesprächen,
  • bei Textnachrichten (Chat),
  • beim Datentransfer,
  • beim Bildschirmteilen (Desktop/Screen sharing) und
  • beim Spielen.

Diese Anwendungen können dank der Unterstützung der großen Browser von WebRTC sicher ohne zusätzliche Plug-ins umgesetzt werden. Es gibt bereits Überlegungen zur Weiterentwicklung des WebRTC-Standards, die in Form von Anwendungsfällen (WebRTC Next Version Use Cases) gesammelt werden.

Beispiele für Anforderungen von Menschen mit Behinderungen an diese Anwendungen sind:

  • Das Fixieren von Fenstern bei Videokonferenzen ermöglicht es gehörlosen Menschen, gleichzeitig der Gebärdensprach-Dolmetschung zu folgen und den Redner oder die Rednerin zu sehen.

  • Persönliche Einstellungen der Nutzer*innen zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Anwendung müssen über verschiedene Umgebungen und Geräte hinweg zum Beispiel über ein Profil für die Nutzer*innen verfügbar sein.

  • Der Name und der Status der Teilnehmer*innen muss für die Teilnehmer*innen auch zum Beispiel über Hilfsmittel wie Screenreader für blinde Teilnehmer*innen zugänglich sein. Dazu gehört unter anderem die Information, wer gerade spricht beziehungsweise stumm geschaltet ist.

Alle Anforderungen sind im folgenden Dokument RTC Accessibility User Requirements (RAUR)“ zu finden.