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Stärkung der Barrierefreiheit in Medien

Rechtliches Stärkung der Barrierefreiheit in Medien

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: über 15 Minuten
  • Zielgruppe: Öffentlichkeitsarbeit
Foto von nebeneinanderstehenden Würfeln, die das Wort Barrierefrei bilden, wobei die letzten Würfel mit der Silbe frei von einer Hand halb weggedreht werden

Insbesondere für die berufliche Teilhabe ist der Zugriff auf aktuelle Informationen und Nachrichten sehr wichtig. Bei der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) bildet der Medienstaatsvertrag einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung barrierefreier Medien. Weitere darüber hinausgehende Maßnahmen sind zukünftig in Abstimmung mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen geplant.

Das Projekt „TV für Alle“ der Sozialhelden Berlin bietet eine Plattform an, um bereits existierende Angebote mit Untertiteln und Audiodeskriptionen im aktuellen Programm besser auffinden zu können.

Eine Studie der Technischen Universität Dortmund und des Hans-Bredow-Instituts an der Universität Hamburg hat bereits 2016 Informationen zur Mediennutzung von Menschen mit Behinderungen sowie den individuellen Zugangs- und Nutzungsbarrieren von Medien erbracht.

Die audiovisuelle Medienlandschaft und der Medienkonsum haben sich in den letzten Jahren stark verändert: Das Internet, Video-on-Demand-Plattformen und Streaming-Dienste sind Ursachen hierfür. Auch im Bereich der Geräte verändern Smart-TVs mit Internetzugang oder mobile Geräte den Markt. Die unterschiedlichen bisher geltenden gesetzlichen Regelungen für diese vielfältige Medienlandschaft sollen zukünftig stärker angeglichen werden.

Hierzu wurden in Bezug auf die Barrierefreiheit im neuen Medienstaatsvertrag (MStV) vom 30. Juni 2022 Regelungen getroffen.