Zum Inhalt springen

Behörden­gänge barrierefrei online erledigen

Rechtliches Behörden­gänge barrierefrei online erledigen

Dokument - Info:
  • Anspruch: einsteigen
  • Aufwand: unter 5 Minuten
  • Zielgruppe: Management
Sketchnote Rechtsgrundlage

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ oder kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen in Deutschland dazu bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über entsprechende Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Laut dem Bundesministerium des Innern wurden bisher insgesamt 600 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen identifiziert. Diese lassen sich einordnen in:

  • 35 Lebenslagen
  • 17 Unternehmenslagen
  • 14 übergeordnete Themenfelder

Bei der Entwicklung orientiert man sich dabei nicht an der Behördensicht sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Da die Zuständigkeiten häufig zwischen Bund, Land und Kommunen verteilt sind, wurde das Prinzip „Einer für Alle (EfA)“ entwickelt. Es soll doppelte Arbeiten auf den unterschiedlichen Ebenen vermeiden und Synergien fördern.

Die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen müssen so angeboten werden, dass Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, aber auch Mitarbeitende mit Schwerbehinderungen in Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer von Unternehmen mit Schwerbehinderungen diese barrierefrei nutzen können. Das OZG legt in „§ 3 Ziel des Portalverbundes; Nutzerkonten“ hierzu fest:

Zitat Gesetzestext

„(1) Der Portalverbund stellt sicher, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten.“

Eine Novellierung des Onlinezugangsgesetzes ist geplant. Zu einem Referentenentwurf von Januar 2023 wurde bereits ausführlich in Bezug auf die stärkere Verankerung der digitalen Barrierefreiheit im zukünftigen OZG von unterschiedlichen Organisationen Stellung genommen.

Die Umsetzung der durch die EU vorgegebenen, umzusetzenden Online-Dienstleistungen, unter anderem durch die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG), verläuft bisher langsamer als geplant (Stand 3/2023). Während andere Länder wie Dänemark, Finnland und Estland die Ziele erreichen, ist dies in Deutschland bisher nicht der Fall.

Weitere aktuelle Informationen zum Onlinezugangsgesetz sowie zum genauen Wortlaut des Gesetzestextes stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat online zur Verfügung: